Hydraulischer Abgleich: Die wichtigsten Fragen und Antworten - FOCUS online

2022-12-02 18:59:48 By : Mr. jack jia

Wer seine Heizung optimal nutzen möchte, sollte einen hydraulischen Abgleich in Betracht ziehen. Warum, was das kostet und wer wann laut der neuen Verordnung der Bundesregierung dazu verpflichtet ist. FOCUS online gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die zuvor bereits angespannte Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft. Die nach Deutschland aus Russland gelieferte Menge an Gas ging zurück und die Heizkosten stiegen an. In der Folge hat die Bundesregierung zwei Energieeinsparmaßnahmen auf den Weg gebracht.

Neben der ersten Verordnung, die bereits am 1. September in Kraft getreten ist und geringere Temperaturen am Arbeitsplatz erlaubt sowie den Betrieb von beleuchteten Werbeanlagen einschränkt, beinhaltet die zweite Verordnung ein Heizungscheck und einen hydraulischen Abgleich für Gaszentralheizungssysteme. Für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch „ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen“ verbindlich werden, dies seien große Energiefresser.

Wie der hydraulische Abgleich funktioniert, wer ihn verpflichtend durchführen muss und welchen Effekt sich die Bundesregierung von der Verordnung erhofft.

Der hydraulische Abgleich kommt immer dann infrage, wenn die Heizkörper nach dem Einschalten unterschiedlich warm werden. Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass sich die Heizwärme ungleichmäßig verteilt. Entweder werden die Heizungen gar nicht erst warm oder sie werden viel zu heiß. Die Regulierung der Temperatur ist dann kaum möglich. Nicht nur ist es dann ungemütlich in den eigenen vier Wänden, die Wärme geht zudem ungenutzt verloren genau wie die dafür gezahlten Euros.

Der Abgleich dient dazu, genau das zu verhindern und Energie und Geld einzusparen. Die verschiedenen Komponenten einer Heizungsanlage werden so wieder optimal aufeinander abgestimmt. Dabei werden Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen und Rohrleitungen überprüft, um die unterschiedlichen wasserseitigen Widerstände aneinander anzugleichen. Die Wärme kommt dann wieder dort im Gebäude an, wo sie gebraucht wird und geht nicht unnötig verloren.

Mithilfe eines Abgleichs können also Mängel im Heizsystem behoben werden. Er führt dazu, dass das Heizsystem wieder sein volles Potential ausschöpft.

Ab dem 1. Oktober 2022 ist der hydraulische Abgleich laut der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ verpflichtend. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 16. September 2022.

Einen hydraulischen Abgleich sollen künftig alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung – also in der Regel Mehrfamilienhäuser – machen, wenn sie ihn nicht in den vergangenen Jahren schon gemacht haben. Laut der Verordnung ist der hydraulische Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude vorgeschrieben.

Ausnahmen liegen laut Verordnung dann vor, wenn:

Welche Maßnahmen in diesem Fall ergriffen werden, hat die Bundesregierung noch nicht mitgeteilt.

Laut der Verordnung geht die Bundesregierung von folgenden Kosten je nach Gebäudegröße aus:

Neben der Größe der Gebäude sind die Kosten eines hydraulischen Abgleichs auch mit der Anzahl der Heizkörper und der Thermostatventile in einem Wohngebäude verknüpft und können dementsprechend variieren. Hinzu kommen das Alter der Anlage, Alter und der Zustand der Ventile und die Bauart der eingesetzten Pumpen. Bei einem hydraulischen Abgleich  in Einfamilienhäusern  rechnen Experten mit Kosten in Höhe von 650 bis 1250 Euro.

Staatliche Förderungen für einen hydraulischen Abgleich können den finanziellen Aufwand mindern. Bereits seit Januar 2021 wird der hydraulische Ausgleich im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen bezuschusst. Hier ist es möglich bei einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro einen Zuschuss von 20 Prozent zu erhalten. Die Förderung erhöht sich, wenn die Maßnahme zur Optimierung der Heizung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist um fünf Prozent. Der Antrag muss jedoch vor dem Abgleich erstellt werden, andernfalls besteht kein Anspruch.

Die Spanne der möglichen Einsparungen hängt vom Heizungssystem und der Dämmung des Gebäudes ab. Ein hydraulischer Abgleich hat jedoch das Potenzial, bis zu 15 Prozent einzusparen. Die Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands geht von einer Einsparung von bis zu fünf Prozent aus.

Die große Rechnung der Bundesregierung geht von einer jährlichen Einsparung von bis zu 21 Terawattstunden an Erdgas aus, die mithilfe der verpflichtenden Heizungschecks und dem hydraulischen Abgleich erreicht werden kann. Gerechnet wurde mit einem Erdgaspreis von 20 ct/kWh. Das mache eine jährliche Entlastung von etwa 4,2 Milliarden Euro aus.

Laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft „co2online“ kann der hydraulische Abgleich zu jeder Jahreszeit gemacht werden. Ist die Heizungsanlage noch in Betrieb, kann die Wirkung der neuen Einstellung direkt überprüft werden. Allerdings geht mit dem Abgleich außerhalb der Heizperiode auch einen Vorteil einher: So nämlich entfällt das Abschalten der Anlage mitten im Winter, wenn zum Beispiel voreinstellbare Thermostatventile eingebaut werden.

Zusammengefasst: In der Übergangszeit kann ein Termin mit dem Handwerker also durchaus sinnvoll sein. Termine bei Handwerkern sind jedoch weiterhin rar.

In der Regel ist das der Job des Heizungsmonteurs - insbesondere, wenn neue Thermostatventile eingebaut werden müssen. Die Vorbereitungen wie Datenaufnahme und Berechnung können auch von Schornsteinfegern und Energieberatern übernommen werden.

Baupläne, Baubeschreibungen, Informationen zum Wärmedurchgangskoeffizient von Fenster und Dämmung (U-Wert) sowie Nachweise für die KfW-Förderbank und Berichte von Energieberater sind für Handwerker hilfreich. Hat der Bauherr diese Unterlagen nicht, hilft es beim Planer, dem Architekten des Gebäudes oder beim Bauunternehmen nachzufragen.

Direkt erkennen kann man das nicht. Können Vorbesitzer des Gebäudes oder der zuständige Heizungsfachmann keine Auskunft geben, sind zu hohe Kosten oder zum Teil auch Geräusche in der Anlage Hinweise auf falsche Einstellungen.

Mit einer Strompreisbremse will die Bundesregierung Folgen höherer Preise abfedern. Um das mitzufinanzieren, sollen „kriegs- und krisenbedingte“ Überschusserlöse abgeschöpft werden. Doch ein neues Gutachten legt jetzt nahe: Dieser Plan könnte rechtswidrig sein.

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat den Gas-Deal mit Katar inzwischen bestätigt, will aber ansonsten nicht viel dazu sagen. Mit seiner Reise ins Emirat im Frühjahr habe er lediglich den politischen Rahmen gesetzt. Was heißt das Abkommen jetzt für Deutschland? Ein Gasmarkt-Experte klärt auf.

Die Schweiz hat große Sorgen vor einem Blackout im Winter und bereitet für den Fall von Engpässen radikale Sparmaßnahmen vor. Dazu zählen Fahrverbote für Elektroautos. Auch in Deutschland könnte es Beschränkungen geben - zuerst beim Laden.

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Habe den bei mir selbst durchgeführt und es spart wirklich einiges an Energie. Wer nicht ganz unbedarft ist kann ihn selber machen. Benötigt werden dazu Zeit, Schraubendreher und ein Pyrometer. Als erstes geht man an den Heizkessel und stellt diesen auf Dauerbetrieb mit z.B. 55 grad im Vorlauf. Am Rücklauf der meisten Heizkörper befindet sich hinter einer Kappe eine Schraube, diese drehen wir ganz rein. Nun drehen wir am Ventil alle Heizkörper ganz auf. So nach und nach drehen wir nun Die Schrauben am Rücklauf ein klein wenig auf. Die Temperaturdifferenz zwischen vor und Rücklauf sollte 20 Kelvin betragen. Ist sie kleiner dreht man unten etwas zu, ist es mehr macht man etwas auf. Wichtig ist alle Heizkörper einzustellen. Und während des einstellend immer wieder nachjustieren.

1. Bei Einfamilienhäusern völliger Schwachsinn! Besonders, wenn zeitgesteuerte Regelthermostaten verbaut sind. Da ändern sich die Strömungsverhätnisse ständig und ein statischr Abgleich ist sinnlos! 2. Wer soll das machen? Die Handwerker haben weder Zeit noch Personal, für diesen Unfug. Da hat so ein Grüner mit völliger Sachinkompetenz einen feuchten Pfo.. gelassen. Wir dürfen es ausbaden, mal sehen wie der Strafkatalog aussieht.

Die Informationen zur Förderungen sind veraltet. Es gibt jetzt nur noch 15 statt vorher 20% und die zusätzlichen 5% für den individuellen Sanierungsfahrplan entfallen ebenfalls. Und wenn man den Heizungsmonteur den hydraulischen Abgleich machen lässt, kann man es in (geschätzten) 80% der Fälle auch gleich bleiben lassen. Das ist eine Arbeit für einen Energieberater, Ingenieur oder ggf Techniker/Meister. Alles in Allem ein wenig durchdachter Schnellschuss der Bundesregierung die irgendwelche Stichworte aufgeschnappt hat und keine Ahnung hat was das eigentlich ist und wie das alles funktionieren soll.

CC: an die Redaktion von FO Überschrift des Artikels: "Wer eine Gasheizung hat, muss diese Einstellungen überprüfen". Nur steht im Artikel nur, was ein hydraulischer Abgleich ist und für wen und warum dieser notwendig ist. Aber welche Einstellungen in meiner Gasheizung (Einfamilien-Haus) ich überprüfen MUSS(sic), erschließt sich mir nicht. Ist das Werbung als redaktioneller Artikel ...???)

nicht benutzte und beheizte Räume und nur schwach beheizte Räume hydraulisch abgeglichen?????........................................